„Sewage Sludge as Feedstock for Pyrolysis and Gasification Materials (CMC14) to be Included in the Scope of the EU Fertilising Products (EU) Regulation 2019/1009”
Dieses Positionspapier stellt Informationen und wissenschaftliche Ergebnisse zusammen, welche für eine Aufnahme von Biokohle aus Klärschlamm als Komponente von Düngemitteln mit EU-Zulassung sprechen. Hintergrund ist, dass die EU in der EU Fertilising Products Regulation 2019/1009 zwar viele Eingangsmaterialien für die Pyrolyse zulässt, wenn nachfolgend Düngeprodukte hergestellt werden sollen, in der diesbezüglichen Komponentenkategorie CMC 14 jedoch Klärschlamm explizit ausschließt.
In der Zwischenzeit sind so viele wissenschaftliche Ergebnisse erzielt und publiziert worden, dass klare Vorstellungen darüber bestehen, unter welchen Umständen und mit welchen Qualitätserfordernissen Klärschlammkohlen ein wertvolles Düngeprodukt ohne Sicherheitsrisiko darstellen können. EBI (European Biochar Industry Consortium) plädiert daher dafür, den Ausschluss von Klärschlamm in der CMC 14 aufzuheben.
