Am 17. Juli 2026 präsentierte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS).
Es wird vorgeschlagen, in der ETS-Richtlinie einen neuen Artikel 9c vorzusehen, der dauerhafte CO2-Entnahmen in das EU-ETS aufnimmt. Dabei soll die Obergrenze um die Anzahl der Emissionszertifikate erhöht werden, die den auf Basis der CRCF-Regulierung anerkannten CO2-Entfernungs-Einheiten mit BioCCS und DACCS entsprechen. Diese neu geschaffenen Emissions-Erlaubnisse würden für den Kauf der CO2-Entfernungen durch die Kommission zugewiesen werden. Mengenmäßig wird für 2030 mit einer Kohlenstoffentfernung von 2,8 Mio. t CO2/Jahr, 2035 mit 4,3 Mio. t CO2/Jahr und danach mit 5-7 Mio. t CO2/Jahr gerechnet.
Auffallenderweise fehlt Biochar in der Liste der vorgeschlagenen Technologien, obwohl Biochar im erst kürzlich veröffentlichten Delegierten-Akt zur CRCF-Regulierung ausdrücklich als permanente CO2-Entfernungstechnologie gemeinsam mit BioCCS und DACCS angeführt ist. Außerdem wird Biochar im Vergleich der drei Technologien zur permanenten CO2-Entfernung als deutlich billiger als BioCCS und DACCS ausgewiesen (Band 3 von 5 des gleichzeitig veröffentlichten Impact Assessments, S. 46: im Mittel 141 vs. 214 bzw. 428 €/t für 2030). Die Begründung für das Fehlen von Biochar als vorgeschlagene Technologie in einem überarbeiteten EU-ETS ist im Impact Assessment, Band 3, ab S. 65 nachzulesen und klingt einigermaßen widersprüchlich:
Es wird bemängelt, dass ein Monitoring der potentiellen Wieder-Freisetzung von CO2 aus Biochar sowie Haftungsregelungen nicht vorgesehen sind, obwohl in der CRCF-Regulierung festgelegt wurde, dass nach der vorschriftsmäßigen Einarbeitung von Biochar in den Boden oder in Materialien kein weiteres Monitoring erforderlich ist. Obwohl die beiden für die Kohlenstoff-Permanenz anerkannten Analyseverfahren (H/Corg-Verhältnis und Reflexionsbewertung) erwähnt sind, welche sich nur durch langjährige wissenschaftliche Studien und ausführliche Analysen etabliert haben, wird trotzdem diesen Verfahren eine unzureichende Testung und ein Mangel an Langzeitstudien unterstellt. Dieser offensichtliche Widerspruch wird in den zu erwartenden Einsprüchen der europäischen Fach- und Interessensverbände deutlich gemacht werden und auf eine logische Auflösung der Widersprüche gedrängt werden.
