News

CRCF in a nutshell: Die Regelungen für Carbon Credits auf Basis von Biochar und anderen Verfahren

Eine übersichtliche Zusammenfassung der EU-Regulierung für CO2-Entnahmen aus der Atmosphäre (Carbon Removals and Carbon Farming Certification Framework – CRCF) hat die IG Holzkraft zusammengestellt.

Das seit Mai 2026 gültige CRCF erfasst drei Tätigkeitsbereiche: dauerhafte CO₂-Entnahmen, Carbon Farming und die Speicherung von Kohlenstoff in Produkten. Da sich diese Tätigkeiten in ihrer Klimawirkung, der Dauer der Speicherung und dem Risiko einer späteren Freisetzung unterscheiden, werden sie nach eigenen Methoden bewertet und in getrennten Einheiten ausgewiesen.

Die Regelungen gelten für Direct Air Capture with Carbon Storage (DACCS), Biogenic Emissions Capture with Carbon Storage (BioCCS), und Biochar Carbon Removal (BCR). Wenngleich sich die drei Verfahren technisch deutlich unterscheiden, gilt für alle jedoch derselbe Grundsatz: Zertifiziert wird nur die nachgewiesene Nettoentnahme.

Mehrere bisher (und weiterhin!) am freiwilligen CO2-Zertifikatehandelsmarkt tätige Unternehmen bemühen sich derzeit um eine EU-Zertifizierung ihrer eigenen Verfahren, damit diese den CRCF-Vorgaben entsprechen.