Am 17. April 2026 veröffentlichte die EU-Kommission in ihrem Amtsblatt die kürzlich verabschiedete Delegierten-Verordnung, die Methoden zur Zertifizierung von drei Technologien festlegt, die CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre entfernen: Direkte Luftabscheidung mit CO2-Speicherung (DACCS); Biogene Emissionserfassung mit Kohlenstoffspeicherung (BioCCS) und Kohlenstoffentfernung mittel Biochar (BCR).
Diese Technologien wurden aufgrund ihrer technologischen Reife und ihres Potenzials ausgewählt, um dabei zu helfen, Europas Wirtschaft und Gesellschaft bis 2050 klimaneutral zu machen. Zukünftig werden europäische Kohlenstoffentfernungsaktivitäten, die diese Technologien nutzen, gemäß der CRCF-Verordnung zertifiziert werden.
Dies bedeutet, dass die verschiedenen derzeit aktiven Handelsplattformen für den freiwilligen Kohlenstoff-Markt, welche sich noch geringfügig in ihren Zertifizierungsregeln unterscheiden, zu mittelfristig harmonisierten Rahmenbedingungen für den Zertifikatehandel gelangen werden, sofern sie sich unter CRCF lizenzieren lassen.
